Gesetzesänderung
Frühstartrente: Was ab 2027 gilt
Stand: 22. Oktober 2026
Kurz gesagt: Der Bundestag hat die Frühstartrente am 16. Oktober 2026 beschlossen. Der Staat zahlt künftig zehn Euro im Monat in ein Altersvorsorgedepot für Kinder, vom sechsten bis zum achtzehnten Geburtstag. Das sind 1.440 Euro pro Kind. Beantragen muss man nichts.
Ausgezahlt wird das Geld frühestens mit 65. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Geplanter Start ist der 1. Januar 2027, die Förderung wird rückwirkend ab Januar 2026 gutgeschrieben.
Wer bekommt die Frühstartrente?
Jedes Kind mit erstem Wohnsitz in Deutschland, vom sechsten bis zum achtzehnten Geburtstag. Der erste geförderte Jahrgang ist 2020. Ab 2027 kommt jedes Jahr der Jahrgang derer dazu, die in diesem Jahr sechs werden.
Praktisch heißt das:
- Jahrgang 2020: von Anfang an dabei, rückwirkend ab Januar 2026.
- Jahrgang 2022: kommt 2028 dazu.
- Jahrgang 2025: kommt 2031 dazu.
Ältere Kinder können zwar einen Vertrag abschließen, bekommen aber keine staatliche Förderung mehr.
Wie viel Geld ist das genau?
Zehn Euro im Monat über zwölf Jahre, also 1.440 Euro vom Staat pro Kind. Eltern, Großeltern und andere dürfen zusätzlich bis zu 6.840 Euro im Jahr einzahlen.
Es lohnt sich, diese Größenordnung einmal nüchtern anzuschauen. 1.440 Euro sind ein Anstoß, keine Altersvorsorge. Was am Ende daraus wird, hängt fast vollständig an zwei Dingen: ob jemand zusätzlich einzahlt, und wie das Geld angelegt ist.
Muss ich etwas beantragen?
Nein. Die Voraussetzungen werden über die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes geprüft, die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen zahlt die Förderung quartalsweise aus.
Was Eltern tun müssen, ist etwas anderes: ein zertifiziertes Altersvorsorgedepot für das Kind eröffnen, damit das Geld dorthin fließen kann.
Was passiert, wenn ich kein Depot einrichte?
Es verfällt nichts. Das Geld wird dann gemeinschaftlich angelegt. Dafür entsteht zum 1. Januar 2028 ein Sondervermögen, das nach dem Willen des Finanzausschusses ausschließlich in breit gestreute globale Aktien oder Aktienfonds investieren darf. Später lässt sich das Guthaben in einen individuellen Vertrag übertragen.
Wann wird ausgezahlt?
Frühestens mit 65. Für ein Kind des Jahrgangs 2020 heißt das: frühestens im Jahr 2085. Das Geld ist nicht pfändbar, und es lässt sich nicht vorzeitig entnehmen, weder fürs Studium noch für den Führerschein. Bis zum 35. Geburtstag kann das Kapital in andere private Altersvorsorgeverträge übertragen werden.
Die Erträge bleiben in der Ansparphase steuerfrei, die spätere Auszahlung wird besteuert.
Ersetzt die Frühstartrente ein Kinderdepot?
Nein. Das ist der wichtigste Satz auf dieser Seite.
Die beiden Dinge haben verschiedene Zwecke und verschiedene Zeitpunkte. Ein normales Kinderdepot steht mit 18 zur Verfügung: für die erste eigene Wohnung, ein Auto, ein Auslandssemester, den Start ins eigene Leben. Die Frühstartrente steht mit 65 zur Verfügung.
Wer beides verwechselt, spart am falschen Ende. Er hält das Kind für versorgt und stellt mit 18 fest, dass nichts verfügbar ist.
Was ist das Altersvorsorgedepot, und was wird aus Riester?
Das Altersvorsorgedepot ist das Gefäß, in das die Frühstartrente fließt. Es ist bereits seit Ende Mai 2026 Gesetz und gilt ab dem 1. Januar 2027. Es tritt an die Stelle der Riester-Rente: Neue Riester-Verträge gibt es ab 2027 nicht mehr. Bestehende Verträge laufen weiter und können weiter bespart werden. Niemand muss wechseln.
Das Entscheidende daran klingt unscheinbar: Die Garantiepflicht fällt weg. Gefördert wird künftig auch Sparen ohne Garantie, also breit gestreute Aktienfonds. Dazu kommen:
- Die Grundzulage steigt auf 540 Euro im Jahr.
- 300 Euro Kinderzulage je Kind und Jahr, voll bereits ab 25 Euro Eigenbeitrag im Monat.
- Einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus bei Abschluss vor dem 25. Lebensjahr.
- Bei den Standardprodukten sind die laufenden Kosten auf ein Prozent im Jahr begrenzt.
- Auch Selbstständige und Freiberufler sind förderberechtigt, nicht nur Angestellte.
Ist das Gesetz schon endgültig?
Fast. Der Bundestag hat der Frühstartrente am 16. Oktober 2026 zugestimmt, Union und SPD dafür, Grüne und Linke dagegen, die AfD enthielt sich. Das Gesetz ist zustimmungspflichtig, der Bundesrat muss also noch zustimmen. Am geplanten Start zum 1. Januar 2027 ändert das nach derzeitigem Stand nichts.
Das Altersvorsorgedepot dagegen ist vollständig abgeschlossen: Bundestag im März 2026, Bundesrat im Mai 2026.
Was Eltern jetzt sinnvollerweise tun
Nichts überstürzen. Die zertifizierten Produkte gibt es erst ab Januar 2027. Vorher kann niemand seriös sagen, welcher Anbieter der passende ist, und wer es trotzdem behauptet, verkauft etwas.
Was sich dagegen jetzt schon klären lässt, sind die Fragen, die sich unabhängig von der Frühstartrente stellen: ob es für das Kind überhaupt ein Depot gibt, auf wessen Namen es laufen soll, und was steuerlich zu beachten ist. Wer das geklärt hat, ist im Januar in fünf Minuten fertig.
Wenn du an dieser Stelle weiterlesen willst
Beide Gesetze setzen dasselbe voraus: dass man ein Depot eröffnen, einen Sparplan einrichten und einen breit gestreuten Fonds auswählen kann. Genau diesen Teil übernimmt der Staat nicht. Beim Standardprodukt ist Beratung ausdrücklich nicht vorgeschrieben.
„In Ruhe anfangen" ist der eigene Anfang: Depot, Sparplan, Freibeträge und die Fehler, die am Anfang richtig teuer werden. „Fürs Kind anfangen" ist das Heft fürs Depot des Kindes: wie es aufgesetzt wird, auf wen es läuft, was steuerlich zu beachten ist.
Über den Autor
Dr. med. Hendrik Schulz ist Arzt und schreibt auf HalloAktien über Geldanlage für Einsteiger: ruhig, nachprüfbar und ohne Produktempfehlungen. Diese Seite enthält keine Anlageberatung.
Quellen: Deutscher Bundestag zum Beschluss der Frühstartrente · Bundesfinanzministerium, Regierungsentwurf · Deutsche Rentenversicherung · Bundesregierung zur Reform der privaten Altersvorsorge